AGB

Auftrag

  • Die angefertigten Lichtbilder unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografen. Den Auftraggebern ist der Stil der Fotografen bekannt und verzichten sohin auf Reklamationen hinsichtlich des von den Fotografen ausgeübten Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

  • Die Fotografen werden die Bilder sorgfältig auswählen, die den Auftraggebern zur Abnahme vorgelegt werden. Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Auch eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nur bei gesonderter schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.

  • Nach Erhalt der Fotos sind die Auftraggeber allein für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Bilddateien verantwortlich. Es empfiehlt sich eine Sicherung auf mindestens einem weiteren Datenträger. Von uns werden die Bilder ein Jahr lang auf externen Datenträgern und in der Online-Galerie von Oceans & Lemons gespeichert.

  • Die Ausführung der fotografischen Arbeiten sind von den Fotografen höchstpersönlich vorzunehmen. Die Fotografen sind jedoch berechtigt, zu ihrer Unterstützung Assistenten ihrer Wahl beizuziehen und einzusetzen.

  • Sollte den Fotografen bis 24 Stunden vor Beginn der Hochzeit bekannt sein, dass ein oder beide Fotografen durch Krankheit ausfallen werden, sorgen die Fotografen für Ersatz. Sollten die Fotografen jedoch aufgrund höherer Gewalt verhindert oder verspätet sein, können die Fotografen nicht haftbar gemacht werden.

  • Mit dem Zahlungseingang des vereinbarten Betrages (Anzahlung bei Hochzeiten) gilt der vereinbarte Termin als verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt halten die Fotografen das vereinbarte Datum frei und werden an diesem Tag keine weiteren Termine vereinbaren. Wird die Vorauszahlung nicht in der vereinbarten Höhe zur Anzahlung gebracht, sind die Fotografen weder zur Durchführung des Auftrages, noch zur Rückzahlung allfälliger geleisteter Teilbeträge in geringerer Höhe verpflichtet.

  • Bei Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit wird für jede angefangene Stunde einen Stundensatz von 400sFr/350 € verrechnet.

  • Bei Aufträgen, die länger als 5 Stunden dauern, sind die Fotografen mit Speisen und Getränken zu versorgen. Falls die Auftraggeber keine angemessene Verpflegung für die Fotografen zur Verfügung stellen, werden allfällige Spesenkosten dazu verrechnet.

  • Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass es in deren alleiniger Verantwortung liegt, die Genehmigung für Fotoaufnahmen vom Veranstaltungsort/ Location einzuholen. Die Auftraggeber sind auch dafür verantwortlich, dass die für die Erbringung der fotografischen Arbeiten erforderlichen Personen und Gegenstände für die gesamte erforderliche Dauer zur Verfügung stehen.

Rechte an den fotografischen Arbeiten

  • Die Fotografen sind Urheber im Sinne des Gesetzes. Die Fotografen räumen den Auftraggebern jedoch eine Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zum nicht-kommerziellen Gebrauch ein. Die Nutzungsbewilligung geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf die Auftraggeber über. Bei allfälliger Veröffentlichung der Fotos im Rahmen der eingeräumten Nutzungsbewilligung durch die Fotografen sind diese nicht verpflichtet, aber berechtigt, den Copyright-Vermerk der Fotografen (©oceansandlemons) in ausreichender Verbindung zu den veröffentlichten Lichtbildern anzubringen.

  • Die Fotografen dürfen die angefertigten Lichtbilder insbesondere zu eigenen Werbezwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt veröffentlichen, vervielfältigen und verwenden. Dies ist wichtig, um andere Kunden von der Qualität der Arbeit zu überzeugen. Sollten die Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, wird ein Aufpreis verrechnet.

  • Bilder von Kindern werden nicht ohne Erlaubnis veröffentlicht.

Stornierung

  • Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschliessen, den Auftrag zu stornieren, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich: 

Hochzeiten

  • bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen

  • bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 75 %

  • bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 90% und ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 100% vom vereinbarten Preis

Fotosession

  • können kostenlos verschoben und storniert werden